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Allgemeine Geschäftsbedingungen der itl Institut für technische Literatur AG („itl“)

1. Geltungsbereich, Form

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der itl Institut für technische Literatur AG (nachfolgend "itl") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunden").
  2. Diese AGB gelten für sämtliche von der itl erbrachten Leistungen, insbesondere für Verträge über Dienstleistungen und Softwareprodukte, insbesondere im Umfeld von Technischen Dokumentationen, Sprach- und Übersetzungsdienstleistungen sowie Software (nachfolgend die "Leistungen"). Die Einzelheiten der Leistungserbringung, wie etwa Leistungsgegenstand, Leistungsumfang, oder Leistungsinhalt werden in einem gesonderten Dokument vereinbart (Angebot der itl).
  3. Die AGB von itl gelten ausschliesslich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als itl ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z. B. auch dann, wenn itl in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
  4. Individuelle, im Einzelfall getroffene schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden (einschliesslich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. 
  5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind in Schriftform abzugeben und zwar per Einschreiben ausschliesslich an die Adresse Marktstrasse 28, 8570 Weinfelden, Schweiz.

2. Vertragsschluss

  1. Angebote/Offerte von itl sind - sofern nicht anders bezeichnet - stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn itl dem Kunden Dokumente, wie etwa Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen hat.
  2. Erst die Bestellung von Leistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist itl berechtigt, das Angebot/Offerte des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Bestellung anzunehmen. "Werktage" im Sinne dieser AGB sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz der itl.
  3. itl kann die Annahme des Angebots/Offerte entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung erklären.
  4. Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung angeführten Leistungen.
  5. Soweit nicht explizit etwas anderes vereinbart ist, ist itl berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen zu lassen. Einer Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig ("Zahlungsfrist") und auf das in der Rechnung angegebene Konto der itl zu leisten. itl ist - auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung - jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Bürgschaft, durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt itl spätestens mit der Auftragsbestätigung. Dieser ist vom Kunden unverzüglich, spätestens aber drei Werktage nach Einlangen eines solchen Vorbehaltes von itl rückzubestätigen. Erst damit kommt der Vertrag zustande.
  2. Der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er Zahlungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist geleistet hat. Gerät der Kunde in Verzug, entfallen etwaige von itl eingeräumte Rabatte vollständig. Ungeachtet weiterer Ansprüche schuldet der Kunde ein Verzugszins in Höhe von 5% p.a. itl behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. 
  3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht, nicht vereinbarungsgemäss oder nicht rechtzeitig nach oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, ist itl berechtigt, ausstehende Zahlungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Zudem ist die itl berechtigt, ihre Leistungen gegenüber dem Kunden aus diesem oder einem anderen Vertrag sofort einzustellen und von jedem Vertrag nach ihrer Wahl zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn beim Kunden kein ordnungsgemässer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere über den Kunden ein Konkurs-, Insolvenz- /Nachlass- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde.
  4. Zahlungsart ist Zahlung auf Rechnung. Eine Zahlung gilt als geleistet, wenn itl über den Betrag verfügen kann. Erst mit Eingang der Zahlung auf dem Konto von itl endet ein etwaiger Zahlungsverzug des Kunden.
  5. Der Kunde kann mit Forderungen gegen die itl nur dann verrechnen, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ein allfälliger Leistungsverzug der itl berechtigt den Kunden nicht zur Zahlungsverweigerung, ebenso wenig befreien Forderungen aus Gewährleistung (siehe Punkt 8 dieser AGB) von der Zahlungspflicht.
  6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Insolvenz- /Nachlass- oder eines vergleichbaren Verfahrens), dass der Anspruch von itl auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist itl berechtigt, die Erbringung der Leistung von Vorauskasse der gesamten Auftragssumme abhängig zu machen. In diesem Fall ist itl erst nach Zahlung der Auftragssumme zuzüglich Mehrwertsteuer verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Zugesagte Leistungsfristen verlängern sich um die Zeit zwischen dem Zugang der Mitteilung von itl, Vorauskasse zu verlangen, und dem Eingang der Zahlung des Kunden auf dem Konto von itl.

4. Leistungserbringung, Leistungszeitpunkt

  1. itl erbringt die in der Auftragsbestätigung angeführten Leistungen.
  2. itl ist in der Wahl des Leistungsorts und in der Einteilung ihrer Arbeitszeit grundsätzlich frei. Sofern ihre Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort erfordert, wird itl die Leistung nach Vereinbarung im Einzelfall an diesem Ort erbringen.
  3. itl ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
  4. Sämtliche in der Auftragsbestätigung konkretisierten Zeitpunkte zur Erbringung der Leistungen stellen lediglich Schätzungen zu Planungszwecken dar, sofern die Parteien nicht ausdrücklich verbindliche Leistungszeitpunkte vereinbart haben. 
  5. itl haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistungen oder für Verzögerungen der Leistungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmässige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Massnahmen oder Pandemien) verursacht worden sind, die itl nicht zu vertreten hat. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern bzw. verschieben sich die Liefertermine und Lieferfristen um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. itl wird dem Kunden unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde kommt seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch itl nach. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, itl alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen und Daten unverzüglich zur Verfügung zu stellen und Fragen von itl zu beantworten.
  2. Zwischen itl und dem Kunden ausdrücklich vereinbarte Mitwirkungspflichten des Kunden sind vertragliche Hauptpflichten. Die vereinbarten Orte und Termine für die Mitwirkungsleistungen sind für den Kunden verbindlich.
  3. Ist bei der Leistungserbringung durch itl eine Mitwirkungsleistung des Kunden erforderlich und erfolgt diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist, verlängern sich die für itl in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungstermine entsprechend. Entscheidend für die Berechnung der verlängerten Leistungsfristen ist die Bereitstellung der vollständigen Mitwirkungsleistung des Kunden bei itl bzw. - wenn die Mitwirkungsleistung des Kunden bei einem Dritten bereitzustellen ist - der Zugang einer schriftlichen Benachrichtigung bei itl, dass die Bereitstellung erfolgt ist.
  4. Der Kunde ist für das Handeln seiner Mitarbeiter und seiner Bevollmächtigten verantwortlich. Er ist ausserdem dafür verantwortlich, dass itl sämtliche Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden sowie vollständig und richtig sind. itl ist nicht verpflichtet, Daten oder Informationen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
  5. Der Kunde wird itl unverzüglich auf alle Belange, Bedenken oder Meinungsverschiedenheiten im Hinblick auf die Leistungen hinweisen.
  6. itl behält sich die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden vor. 

6. Lieferung

  1. Lieferungen durch itl erfolgen ausschliesslich elektronisch. Auf Verlangen und Kosten des Kunden versendet itl die Leistungen auf einem Datenträger an einen vom Kunden angegeben Bestimmungsort. Soweit nicht anders vereinbart, ist itl berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  2. itl ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, sofern der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. 


7. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von itl aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden (gesicherte Forderungen) behält sich itl die Eigentumsrechte an den Leistungen vor.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung fälliger Vergütungen, ist itl berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Leistungen - soweit möglich - auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen bzw. ein bereits eingeräumtes Werknutzungsrecht zu widerrufen. Das Herausgabebegehren/der Widerruf beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; itl ist vielmehr berechtigt, lediglich die Leistung herauszuverlangen/die Werknutzung zu untersagen, und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde die fällige Vergütung nicht, darf itl diese Rechte nur geltend machen, wenn itl dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat, oder eine derartige Fristsetzung nach Art. 108 OR entbehrlich ist.
  3. Das geistige Eigentum an den von itl verfassten Vertragsunterlagen einschliesslich dieser AGB wird nicht an den Kunden übertragen, sondern verbleibt exklusiv bei itl.

8. Gewährleistungsrechte des Kunden

  1. Für die Leistungen leistet itl Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Leistung frei von Mängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Kunde nach, der von itl gegebenen Beschreibung erwarten kann. Für öffentliche Äusserungen Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernimmt itl ausdrücklich keine Haftung.
  2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, leistet itl keine Gewähr dafür, dass die Leistungen von itl für die vom Kunden beabsichtigte Nutzung geeignet ist. itl leistet ausserdem insbesondere keine Gewähr für Fehler der Leistungen,
     
    (a)
    die durch Anwendungsfehler seitens des Kunden verursacht worden sind;
    (b)
    aufgrund von Virenbefall oder sonstigen äusseren, von itl nicht zu vertretenden Einwirkungen wie Feuer, Unfällen, Stromausfall etc.;
    (c)
    die darauf beruhen, dass die Leistung (insb. Software) in einer anderen als der von itl freigegebenen Betriebsumgebung eingesetzt wurde, oder auf Fehler der Hardware, des Betriebssystems oder der Software anderer Hersteller zurückzuführen sind, soweit diese Art der Nutzung nicht auf ausdrücklichen Empfehlungen von itl beruht; oder
    (d)
    die darauf beruhen, dass die Leistung vom Kunden oder Dritten eigenmächtig geändert wurde.
  3. Ist eine erbrachte Leistung mangelhaft, hat itl das Recht, innert angemessener Frist durch Nachbesserung nachzuerfüllen. Das Recht von itl, die Nachbesserung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  4. itl ist berechtigt, die geschuldete Nachbesserung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis für die Leistung bezahlt. 
  5. Der Kunde hat itl die zur geschuldeten Nachbesserung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
  6. Die zum Zweck der Prüfung und Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt itl nach Massgabe der gesetzlichen Regelung, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt. itl kann vom Kunden den Ersatz der aus einer unberechtigten Mangelbeseitigungsforderung entstandenen Kosten (insbesondere Prüfkosten) verlangen.
  7. Etwaige Massnahmen der itl zum Zwecke der Schadensminderung gelten nicht als Anerkennung eines Mangels, Verhandlungen über eine Beanstandung nicht als Verzicht auf Einreden irgendwelcher Art.
  8. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Massgabe von Punkt 10 und sind andernfalls ausgeschlossen.
  9. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren mit Ablauf von 24 Monaten nach Ablieferung der Leistungen, selbst wenn dieser die Mängel erst später entdeckt. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

9. Rechte Dritter

  1. itl leistet während der Gewährleistungsfrist dafür Gewähr, dass die Leistungen innerhalb der Schweiz keine Rechte Dritter verletzen.
  2. Der Kunde hat itl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.
  3. Für den Fall, dass Leistungen der itl Rechte Dritter verletzen, ist itl unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden nach eigenem Ermessen berechtigt, die Leistung unter Beibehaltung der vereinbarten Funktionalitäten zu ersetzen oder zu ändern, um die behauptete oder mutmassliche Rechtsverletzung zu beheben.

10. Haftung

  1. Die itl haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die von ihr oder ihren Hilfspersonen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Jede Haftung für indirekte oder Folge-Schäden wie entgangener Gewinn und Vermögensschäden anderer Art ist ausgeschlossen.
  2. Die Haftung von itl aus Gewährleistung oder Schadenersatz ist ausgeschlossen, sofern sie aus einer verspäteten Information des Kunden resultiert; dies umfasst auch Pönalevereinbarungen zugunsten des Kunden.
  3. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn itl die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. 
  4. Die Haftung seitens itl, insbesondere bei technischen Dokumentationen, Sprach- und Übersetzungsdienstleistungen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit der Mangel auf falsche, fehlerhafte und/oder unvollständige vom Kunden bereitgestellte Daten, Unterlagen, Informationen u. a. zurückzuführen ist.
  5. Der Kunde hat keine Rückgriffansprüche gegen itl aus der Weitergabe einer Leistung an Dritte, wenn der Kunde mit dem Dritten über die gesetzlich zwingenden Haftungsansprüche hinausgehende Vereinbarungen (insbesondere Vertragsstrafenabreden) getroffen hat, es sei denn, dass itl solchen Vereinbarungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
  6. Die Haftung der itl ist in jedem Falle auf das Fünffache des Nettoauftragsbetrags beschränkt.

11. Geheimhaltung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der itl gemäss den Bestimmungen in diesem Punkt 11 vertraulich zu behandeln. "Vertrauliche Informationen" sind sämtliche Informationen von itl oder eines zum itl-Konzern gehörenden Unternehmens, die der Kunde direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise erhält bzw. davon Kenntnis erlangt. Als vertrauliche Informationen gelten - unabhängig ob in der Form von Software oder physisch - insbesondere
     
    (a)
    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Know-how, technische Daten, Software (einschliesslich Quellentext und Maschinencode), Strategien, Technologien, Identität von und Informationen zu Angestellten, Kunden, Lieferanten, Distributoren, sowie
    (b)
    jegliche Informationen, die als geheim gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als geheim anzusehen sind.
  2. Der Kunde verpflichtet sich,
     
    (a)
    alle vertraulichen Informationen der itl streng geheim zu halten, streng vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags zu verwenden, 
    (b)
    vertrauliche Informationen der itl nur gegenüber solchen Personen offenzulegen, die bei einer der Parteien angestellt oder für diese tätig sind und die auf die Kenntnis dieser Informationen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag angewiesen sind, vorausgesetzt, der Kunde stellt sicher, dass diese Personen die Verpflichtungen nach diesem Punkt 11 einhalten, als wären sie selbst daran gebunden, sowie 
    (c)
    angemessene Massnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen der itl und zur Vermeidung der Offenlegung, des unerlaubten Zugriffs und der unerlaubten Nutzung der vertraulichen Informationen der itl zu ergreifen.
  3. Die vorstehend genannte Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass
     
    (a)
    die Informationen zum Empfangszeitpunkt bereits offenkundig waren oder nach dem Empfangszeitpunkt ohne Verschulden des Kunden offenkundig geworden sind, (ii) dem Kunden zum Empfangszeitpunkt bereits bekannt waren, 
    (b)
    dem Kunden nach ihrer Übermittlung rechtmässig von Dritten zugänglich gemacht worden sind, ohne dass zuvor direkt oder indirekt eine Geheimhaltungspflicht gegenüber der itl verletzt wurde, 
    (c)
    itl ihre schriftliche Zustimmung zur Offenlegung erteilt hat, 
    (d)
    der Empfänger der vertraulichen Informationen berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, oder 
    (e)
    der Kunde im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder sonstigen behördlichen Verfahrens zur Offenlegung vertraulicher Informationen der itl verpflichtet ist. Im letztgenannten Fall hat der Kunde itl unverzüglich zu informieren und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dabei zu unterstützen, die Offenlegung zu verhindern oder einzuschränken.
  4. Vertrauliche Informationen der itl sind vom Kunden nach Beendigung des Vertrags unaufgefordert mit der schriftlichen Bestätigung, keine Kopien zurückzubehalten, an itl herauszugeben, soweit die weitere Nutzung von itl nicht ausdrücklich gestattet wurde. Sämtliche Dateien oder andere Arten der Speicherung sind dauerhaft zu löschen mit der Massgabe, dass zu Dokumentationszwecken notwendige Kopien sowie Information auf der regulären Datensicherung hiervon nicht erfasst sind. Diese unterliegen weiterhin der Geheimhaltung. Auf Anforderung wird der Kunde gegenüber itl schriftlich bestätigen, dass alle Massnahmen nach diesem Punkt 11.4 durchgeführt wurden.
  5. itl hat hinsichtlich aller vertraulichen Informationen die alleinigen Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte. Dem Kunden werden - soweit nicht explizit vereinbart - durch den Vertrag oder die Offenlegung vertraulicher Informationen in keinem Fall Eigentums-, Lizenz-, Nutzungs- oder sonstige Rechte eingeräumt. Dies gilt unabhängig davon, ob hinsichtlich der vertraulichen Informationen Schutzrechte bestehen. Ausgenommen ist die Nutzung und Anwendung der vertraulichen Informationen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen itl und dem Kunden.
  6. Die Geheimhaltungsverpflichtung nach diesem Punkt 11 endet nicht durch Beendigung des Vertrags zwischen itl und dem Kunden, sondern bleibt darüber hinaus für die Dauer von fünf Jahren in Kraft.

12. Verwendung von Daten und Rechten des Kunden zu Referenzzwecken

          itl ist berechtigt, Firmennamen und Logo des Kunden als Referenz auf der Website von itl zu verwenden und zu verlinken.

13. Schlussbestimmungen

  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen itl und dem Kunden gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich am Sitz der itl, derzeit Weinfelden. itl ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen ordentlichem Gerichtsstand zu belangen.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschliesslich dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was itl und der Kunde gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. 
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von itl Rechte und Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für Geldforderungen.
     
itl-zentrale-ch
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itl AG

Marktstrasse 28
CH-8570 Weinfelden
www.itl.ch
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+41 71 677 80 50

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itl GmbH

Lerchenfelder Gürtel 43
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www.itl.at
office@itl(dot)at
​+43 1 4020523-0

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itl AG

Elsenheimerstr. 65-67
D-80687 München
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info@itl(dot)eu
​+49 89 892623-0

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